(1) Zum Schuljahr 1990/91 errichtete die Landeshauptstadt München durch Teilung der bestehenden Fachschule für Buchbinder (Meisterschule) eine Fachschule für Buchbinder/Buchbinderinnen (Meisterschule) und eine Fachschule für Industriemeister/Industriemeisterinnen/Buchbinderei (Meisterschule).
(2) Mit dem Beginn des Schuljahres 2014/15 führt die Fachschule für Buchbinder/Buchbinderinnen (Meisterschule) auch die Fachrichtung Fotografie, sie erhält zu diesem Zeitpunkt die Bezeichnung „Städtische Fachschule für Buchbindetechnik und Fotografie (Meisterschule) München“.
(3) Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 erhält die Fachschule für industrielle Buchbindetechnik (Meisterschule) München die Bezeichnung „Städtische Fachschule für industrielle Printmedienproduktion und Druckweiterverarbeitung (Meisterschule)
(4) Die Fachschulen sind im beruflichen Schulzentrum an der Pranckhstraße 2 untergebracht.