Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung der städtischen Fachschule für Buchbinder/Buchbinderinnen (Meisterschule) und der städtischen Fachschule für Industriemeister/Industriemeisterinnen/Buchbinder (Meisterschule) am Berufsbildungszentrum für Druck, Grafik und Fotografie an der Pranckhstraße vom 18.04.1990 (MüABl. S. 164) außer Kraft.