(1) Die Anmeldung für das folgende Schuljahr muss spätestens am 01.07. des Jahres bei der Schule eingehen.
(2) Können die erforderlichen Zeugnisse und Nachweise nicht schon bei der Anmeldung vorgelegt werden, so müssen sie spätestens zum Termin der Auswahlprüfung oder zu einem im Einzelfall von der Schulleitung festgesetzten Termin, der vor Unterrichtsbeginn liegen muss, nachgereicht werden.