Die Fachschule für Modellistik der Landeshauptstadt München ist eine zweijährige Fachschule im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e) und Art. 15 BayEUG. Die Ausbildung erfolgt in Vollzeitform. Es gilt die Schulordnung für zweijährige Fachschulen (FSO) in der jeweils gültigen Fassung.
MucFachschuleModellistikS · Satzung über die Zulassung zur Fachschule für Modellistik der Landeshauptstadt München
§ 1 MucFachschuleModellistikS – Aufgaben der Schule
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.03.2023.
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