(1) Die Förderstelle Bürgerschaftliches Engagement (FöBe) fungiert als Geschäftsstelle des Fachbeirats. Sie nimmt im Auftrag der Landeshauptstadt München die Geschäftsführung des Fachbeirats wahr. Insbesondere lädt sie zu den Sitzungen ein und übernimmt die Protokollführung.
(2) Der Fachbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung, in der der Geschäftsgang geregelt wird.