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Zitierfest

MucFachbeiratS · Satzung über den Fachbeirat „Bürgerschaftliches Engagement“ der Landeshauptstadt München

§ 2 MucFachbeiratS – Besetzung des Fachbeirats, Amtszeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.11.2019.

(1) Mitglieder

Der Fachbeirat setzt sich zusammen aus jeweils einem Vertreter oder eine Vertreterin aus den folgenden Gebieten als stimmberechtigtes Mitglied:

  • 1. Freiwillige/Ehrenamtliche;
  • 2. Wissenschaft;
  • 3. Forum BE (V);
  • 4. ARGE Freie Träger (V);
  • 5. Kreisjugendring (V);
  • 6. Sozialpolitischer Diskurs (V);
  • 7. Landesnetzwerk BE (V);
  • 8. Schule Kita;
  • 9. Gesundheit;
  • 10. Umwelt;
  • 11. Kultur;
  • 12. Wirtschaft;
  • 13. Hilfsorganisationen;
  • 14. Wirtschaftskammer IHK (V);
  • 15. Migration;
  • 16. Religionsgemeinschaften;
  • 17. bis zu zwei weitere Expertinnen und Experten aus dem Bereich Bürgerschaftliches Engagement;
  • 18. einem Vertreter oder einer Vertreterin der Stadtverwaltung als beratendes Mitglied (V).

Die Mitglieder zu 17. werden befristet für maximal zwei Jahre berufen. Die übrigen Mitglieder werden grundsätzlich ohne zeitliche Befristung berufen. Mitglieder, die aufgrund einer Funktion in einer Organisation berufen werden, scheiden bei Beendigung dieser Funktion aus. Für jedes Mitglied außer denen zu 17. wird eine Vertretung berufen.

Die Mitglieder und die jeweilige Vertretung werden dem Fachbeirat gemäß dem jeweiligen Vorschlagsrecht vorgeschlagen, von diesem mit Mehrheitsentscheidung bestätigt und anschließend vom Oberbürgermeister / von der Oberbürgermeisterin berufen. Das Vorschlagsrecht hat bei den mit (V) gekennzeichneten Bereichen die jeweilige Organisation bzw. das jeweilige Gremium, bei den übrigen Bereichen der bzw. die Vorsitzende.

Die stimmberechtigten Mitglieder sollen jeweils zu einem Anteil von mindestens 40 % Frauen und Männer sein.

(2) Teilnahme

Die stimmberechtigten Mitglieder sind gehalten, kontinuierlich an den Sitzungen des Beirats teilzunehmen. Bei Verhinderung sind die jeweilige Vertretung und die Geschäftsstelle des Fachbeirats zu informieren.

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