(1) In der Fachakademie sind Sammlungen für außerschulische Zwecke und die Aufforderung an die Studierenden, sich an Sammlungen in der Öffentlichkeit zu beteiligen, unzulässig. Ausnahmen kann der Direktor/die Direktorin im Einvernehmen mit dem Sprecher/der Sprecherin des Studierendenausschusses genehmigen. Unterrichtszeit darf für Sammlungen nicht verwendet werden.
(2) Spenden der Studierenden oder ihrer Eltern für Zwecke der Fachakademie dürfen vom Direktor/von der Direktorin und von Lehrern/Lehrerinnen nicht angeregt werden. Soweit solche Spenden durch Schüler/Schülerinnen oder ihre Eltern selbst veranlasst werden, ist eine Einflussnahme durch die Fachakademie zu vermeiden.