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Zitierfest

MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien · Studien- und Prüfungssatzung der Landeshauptstadt München für die Otto-Falckenberg-Schule (Fachakademie der Ausbildungsrichtung Darstellende Kunst)

§ 35 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien – Ausscheiden aus der Fachakademie

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.12.2008.

Bleibt ein Studierender/eine Studierende länger als drei Wochen ohne ausreichende Entschuldigung der Ausbildung fern, so kann die Fachakademie gemäß Art. 55 Abs. 2 BayEUG nach erfolgloser Erkundigung und vorheriger schriftlicher Ankündigung in angemessener Frist das Fernbleiben einer Austrittserklärung gleichstellen. Im Übrigen gilt für das Ausscheiden aus der Fachakademie Art. 55 Abs. 1 BayEUG.

Abschnitt IX

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„Was regelt § 35 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien? Zitiere den Wortlaut.“

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