Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien · Studien- und Prüfungssatzung der Landeshauptstadt München für die Otto-Falckenberg-Schule (Fachakademie der Ausbildungsrichtung Darstellende Kunst)

§ 34 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien – Entlassung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.12.2008.

(1) Die Untersuchung ist vom Direktor/von der Direktorin oder einem von ihm/ihr beauftragten Mitglied der Lehrerkonferenz zu führen. Dem Studierenden/der Studierenden ist nach Aufnahme der Untersuchung ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu äußern.

(2) Das vorläufige Ergebnis der Untersuchung wird dem Betroffenen/der Betroffenen, wenn dieser/diese minderjährig ist, seinen/ihren Erziehungsberechtigten, gegen Nachweis mitgeteilt. Der Betroffene/die Betroffene bzw. seine/ihre Erziehungsberechtigten sind gleichzeitig unter angemessener Fristsetzung auf die Möglichkeit zur Stellungnahme und ihrer Rechte nach Art. 86 Abs. 9 BayEUG hinzuweisen. Das Ergebnis der Untersuchung wird unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Betroffenen/der Betroffenen bzw. seiner/ihrer Erziehungsberechtigten schriftlich niedergelegt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 34 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 34 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten