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Zitierfest

MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien · Studien- und Prüfungssatzung der Landeshauptstadt München für die Otto-Falckenberg-Schule (Fachakademie der Ausbildungsrichtung Darstellende Kunst)

§ 32 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien – Pflichten der Studierenden

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.12.2008.

(1) Jeder Studierende/Jede Studierende hat sich so zu verhalten, dass der Zweck des Unterrichts erfüllt und das Ausbildungsziel erreicht werden kann.

(2) Jeder Studierende/Jede Studierende hat sich an die Anordnungen des Direktors/der Direktorin, der Lehrkräfte und des sonstigen Personals, dem bestimmte schulische oder sonstige Aufgaben zur Aufrechterhaltung der Ordnung im Schulbereich übertragen sind, zu halten.

(3) Die Studierenden haben ihren schulischen Verpflichtungen gewissenhaft nachzukommen sowie diese Satzung und die für die Münchner Kammerspiele und das Theater der Jugend geltende Hausordnung zu beachten.

(4) Die Studierenden sollen durch Anregungen, Vorschläge und Beiträge die Arbeit der Fachakademie unterstützen und zur Gestaltung des Unterrichts und Praktikums beitragen.

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