Lehrkräfte und Angestellte der Fachakademie, die mit dienstrechtlichen Entscheidungen des Direktors/der Direktorin nicht einverstanden sind, können sich unter gleichzeitiger Mitteilung an den Direktor/die Direktorin bei der Leitung der Münchner Kammerspiele beschweren. Diese entscheidet nach Anhörung des Direktors/der Direktorin.
Abschnitt VIII