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Zitierfest

MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien · Studien- und Prüfungssatzung der Landeshauptstadt München für die Otto-Falckenberg-Schule (Fachakademie der Ausbildungsrichtung Darstellende Kunst)

§ 30 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien – Beschwerden von Studierenden

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.12.2008.

(1) Ist ein Studierender/eine Studierende mit der Entscheidung eines Lehrers/einer Lehrerin nicht einverstanden, kann er/sie sich beim Direktor/bei der Direktorin beschweren.

(2) Das Recht, gegen Entscheidungen der Fachakademie nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen Rechtsmittel einzulegen, bleibt unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 30 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 30 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien? Zitiere den Wortlaut.“

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