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Zitierfest

MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien · Studien- und Prüfungssatzung der Landeshauptstadt München für die Otto-Falckenberg-Schule (Fachakademie der Ausbildungsrichtung Darstellende Kunst)

§ 29 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien – Studierendenmitverantwortung, Studierendenvertretung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.12.2008.

(1) Die Studierenden sollen in der Studierendenmitverantwortung Leben und Unterricht in der Fachakademie mitgestalten; sie werden dabei vom Direktor/von der Direktorin und den Lehrkräften unterstützt. Die Mitwirkung umfasst im Rahmen von Art. 62 Abs. 1 BayEUG insbesondere die Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen, die Übernahme von Ordnungsaufgaben, Wahrnehmung der schulischen Interessen der Studierenden und die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen.

(2) Die Studierenden haben das Recht, Vorschläge und Wünsche zur Gestaltung des Unterrichts und des Praktikums vorzubringen.

(3) Die Studierenden jeder Klasse der Fachrichtung SCHAUSPIEL wählen zu Beginn des Studienjahres zwei Klassensprecher/Klassensprecherinnen. Hierbei ist auf eine paritätische Besetzung zu achten. Die Studierenden der Fachrichtung REGIE wählen jahrgangsübergreifend einen/eine Klassensprecher/Klassensprecherin. Die Wahl erfolgt durch schriftliche geheime Abstimmung. Erhält kein Bewerber/keine Bewerberin die absolute Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern/Bewerberinnen statt, welche die höchste Zahl gültiger Stimmen erhalten haben. Die Studierenden einer Klasse sind berechtigt, aus besonderen Gründen einen Klassensprecher/eine Klassensprecherin während des Studienjahres mit Mehrheit aller Stimmberechtigten neu zu wählen. Der Klassensprecher/Die Klassensprecherin hat die Aufgabe, die Studierenden seiner/ihrer Klasse zu vertreten.

(4) Die Klassensprecher/Klassensprecherinnen bilden gemeinsam den Studierendenausschuss. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Sprecher/eine Sprecherin und einen Vertreter/eine Vertreterin. Für die Wahl gilt Abs. 3 entsprechend. Dem Studierendenausschuss obliegen Angelegenheiten der Studierenden, die über den Bereich einer Klasse hinausgehen oder die gesamte Fachakademie betreffen. Der Sprecher/Die Sprecherin beruft den Studierendenausschuss auf Antrag eines Klassensprechers/einer Klassensprecherin oder nach pflichtgemäßem Ermessen zu Sitzungen ein und führt dabei den Vorsitz. Der Studierendenausschuss kann sich eine Geschäftsordnung geben. Diese bedarf der Genehmigung des Direktors/der Direktorin und ist in der Fachakademie bekannt zu geben.

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