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Zitierfest

MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien · Studien- und Prüfungssatzung der Landeshauptstadt München für die Otto-Falckenberg-Schule (Fachakademie der Ausbildungsrichtung Darstellende Kunst)

§ 28 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien – Kuratorium

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.12.2008.

(1) Der Direktor/Die Direktorin der Fachakademie wird in allen wichtigen Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung von einem Kuratorium beraten. Dem Kuratorium gehören an:

  • a) der Kulturreferent/die Kulturreferentin der Landeshauptstadt München;
  • b) der Schulreferent/die Schulreferentin der Landeshauptstadt München;
  • c) der/die vom Stadtrat bestellte Verwaltungsbeirat/Verwaltungsbeirätin der Schule;
  • d) drei weitere Vertreter/Vertreterinnen des Stadtrates;
  • e) der Intendant/die Intendantin und der geschäftsführende Direktor/die geschäftsführende Direktorin der Münchner Kammerspiele;
  • f) der Direktor/die Direktorin der Fachakademie;
  • g) ein durch Beschluss der Lehrerkonferenz bestimmter Vertreter/bestimmte Vertreterin der Lehrer/Lehrerinnen;
  • h) der Sprecher/die Sprecherin des Studierendenausschusses und sein/ihr Vertreter/seine/ihre Vertreterin.

(2) Vorsitzender/Vorsitzende des Kuratoriums ist der Kulturreferent/die Kulturreferentin der Landeshauptstadt München.

(3) Die Mitgliedschaft im Kuratorium ist ehrenamtlich. Die Mitglieder sind verpflichtet, über vertrauliche Angelegenheiten auch nach ihrem Ausscheiden Stillschweigen zu bewahren.

(4) Etwaige Empfehlungen des Kuratoriums werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende/die Vorsitzende.

Abschnitt VII

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