Der Direktor/Die Direktorin kann Fachausschüsse für Schauspiel, Regie und Projekte einrichten. Diese können sich sowohl aus Lehrern/Lehrerinnen als auch aus Lehrern/Lehrerinnen und Studierenden zusammensetzen. Die Größe eines Ausschusses soll fünf Personen nicht überschreiten.
MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien · Studien- und Prüfungssatzung der Landeshauptstadt München für die Otto-Falckenberg-Schule (Fachakademie der Ausbildungsrichtung Darstellende Kunst)
§ 27 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien – Sonderausschüsse
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.12.2008.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 27 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 27 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien? Zitiere den Wortlaut.“