Hält der Direktor/die Direktorin eine Entscheidung der Lehrerkonferenz für nicht vertretbar, setzt er/sie die Entscheidung aus und berichtet darüber unverzüglich der Leitung des Eigenbetriebs Münchener Kammerspiele. Diese entscheidet nach nochmaliger Anhörung der verschiedenen Standpunkte. In schulrechtlichen Angelegenheiten entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien · Studien- und Prüfungssatzung der Landeshauptstadt München für die Otto-Falckenberg-Schule (Fachakademie der Ausbildungsrichtung Darstellende Kunst)
§ 26 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien – Überprüfung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.12.2008.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 26 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 26 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien? Zitiere den Wortlaut.“