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Zitierfest

MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien · Studien- und Prüfungssatzung der Landeshauptstadt München für die Otto-Falckenberg-Schule (Fachakademie der Ausbildungsrichtung Darstellende Kunst)

§ 10 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien – Unterrichtszeit, Studienjahr

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.12.2008.

(1) Das Studienjahr entspricht dem Schuljahr. Der Unterricht ist ganztägig. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten.

(2) Der Unterricht wird an fünf oder sechs Wochentagen erteilt. Der Stundenplan wird wöchentlich vom Direktor/von der Direktorin so festgesetzt, dass der Unterricht in den Pflichtfächern nicht mehr als 30 Wochenstunden beträgt.

(3) Fällt der Unterricht an mehr als fünf aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen aus, so ist die versäumte Zeit im gleichen Studienjahr nachzuholen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus kann aus besonderen Gründen Abweichungen hiervon zulassen oder anordnen.

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„Was regelt § 10 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien? Zitiere den Wortlaut.“

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