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Zitierfest

MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien · Studien- und Prüfungssatzung der Landeshauptstadt München für die Otto-Falckenberg-Schule (Fachakademie der Ausbildungsrichtung Darstellende Kunst)

§ 11 MucFachakademieSDarstellendeKunstStudien – Praktikum

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.12.2008.

(1) Das Praktikum besteht für Studierende der Fachrichtung SCHAUSPIEL in der Erarbeitung gesprochener und stummer Rollen bei schuleigenen Aufführungen und/oder bei Aufführungen der Münchener Kammerspiele und/oder des Theaters der Jugend.

(2) Für Studierende der Fachrichtung REGIE besteht das Praktikum in der Übernahme von Hospitanzen bzw. Assistenzen bei Aufführungen der Münchner Kammerspiele und/oder des Theaters der Jugend, sowie ggf. bei schuleigenen Produktionen. Schuleigene Produktionen für Studierende der Fachrichtung REGIE können auch Arbeiten an anderen Theatern unter Anleitung von Lehrkräften der Otto-Falckenberg-Schule sein. Im dritten und vierten Ausbildungsjahr wird zusätzlich jeweils eine eigene Regiearbeit verlangt.

(3) Darüber hinaus sollen im Rahmen des Praktikums die Studierenden auch in andere Aufgaben eingeführt werden, die mit dem Theater in Zusammenhang stehen wie z. B. Inspektion, Soufflieren, technische Hilfen und Beleuchtungshilfen.

(4) Praktika bei Bühnen, die nicht dem Eigenbetrieb Münchner Kammerspiele angehören, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Direktors/der Direktorin.

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