(1) Die Fachakademie besteht aus vier Klassen der Fachrichtung SCHAUSPIEL, bei der jede Klasse mit einer Jahrgangsstufe identisch ist, und einer Klasse der Fachrichtung REGIE, in der vier Jahrgangsstufen klassenübergreifend zusammengefasst sind.
(2) Der Unterricht wird nach Maßgabe der Stundentafel als Klassenunterricht, als Gruppenunterricht oder als Einzelunterricht erteilt. Die Studierenden der Fachrichtung REGIE erhalten im ersten Studienjahr mit den Studierenden der Fachrichtung SCHAUSPIEL in den für beide vorgesehenen Fächern gemeinsamen Unterricht.
(3) Die Zahl der Studierenden in jedem Wahlfach darf nicht weniger als drei betragen. Ausnahmen sind in begründeten Fällen und nach vorheriger Genehmigung durch den Direktor/die Direktorin möglich.