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Zitierfest

MucEWS · Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 7 MucEWS – Sondervereinbarungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.06.2024.

(1) Ist die*der Grundstückseigentümer*in nicht zum Anschluss oder zur Benutzung berechtigt oder verpflichtet, kann die MSE durch Vereinbarung ein besonderes Benutzungsverhältnis begründen.

(2) Für dieses Benutzungsverhältnis gelten die Bestimmungen dieser Satzung und der Entwässerungsabgabensatzung entsprechend. Ausnahmsweise kann in der Sondervereinbarung Abweichendes bestimmt werden, soweit dies sachgerecht ist.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 MucEWS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 MucEWS? Zitiere den Wortlaut.“

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