Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucEWS · Entwässerungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucEWS – Befreiung von Anschluss- oder Benutzungszwang

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.06.2024.

(1) Von der Verpflichtung zum Anschluss oder zur Benutzung wird auf Antrag ganz oder zum Teil befreit, wenn der Anschluss oder die Benutzung aus besonderen Gründen auch unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Gemeinwohls nicht zumutbar ist. Der Antrag auf Befreiung ist unter Angabe der Gründe schriftlich[1] bei der MSE einzureichen.

(2) Die Befreiung kann befristet, unter Bedingungen, Auflagen und Widerrufsvorbehalt erteilt werden.

[1] Ausnahmen nach UN-Behindertenrechtskonvention sind zugelassen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucEWS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucEWS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten