Der beitragsfähige Erschließungsaufwand kann für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt ermittelt werden (§ 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB).
MucErschliessungsbeitragS · Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt München
§ 6 MucErschliessungsbeitragS – Zusammenfassung mehrerer Erschließungsanlagen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2016.
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