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Zitierfest

MucErschliessungsbeitragS · Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucErschliessungsbeitragS – Zusammenfassung mehrerer Erschließungsanlagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2016.

Der beitragsfähige Erschließungsaufwand kann für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden, insgesamt ermittelt werden (§ 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB).

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucErschliessungsbeitragS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucErschliessungsbeitragS? Zitiere den Wortlaut.“

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