Die von den einzelnen Erschließungsanlagen oder von bestimmten Abschnitten einzelner Erschließungsanlagen sowie die von den gemäß § 6 zusammengefassten Erschließungsanlagen erschlossenen Grundstücke bilden ein Abrechnungsgebiet.
MucErschliessungsbeitragS · Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt München
§ 7 MucErschliessungsbeitragS – Abrechnungsgebiet
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2016.
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„Was regelt § 7 MucErschliessungsbeitragS? Zitiere den Wortlaut.“