Der Erschließungsaufwand umfasst auch die Kosten für die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen (§ 128 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).
MucErschliessungsbeitragS · Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt München
§ 5 MucErschliessungsbeitragS – Übernahmekosten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2016.
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