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Zitierfest

MucErschliessungsbeitragS · Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucErschliessungsbeitragS – Übernahmekosten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2016.

Der Erschließungsaufwand umfasst auch die Kosten für die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen (§ 128 Abs. 1 Nr. 3 BauGB).

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucErschliessungsbeitragS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucErschliessungsbeitragS? Zitiere den Wortlaut.“

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