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Zitierfest

MucErschliessungsbeitragS · Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucErschliessungsbeitragS – Aufwand für Herstellung der Erschließungsanlagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2016.

Der beitragsfähige Aufwand für die Herstellung der Erschließungsanlagen (einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und Beleuchtung) wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucErschliessungsbeitragS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucErschliessungsbeitragS? Zitiere den Wortlaut.“

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