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Zitierfest

MucErschliessungsbeitragS · Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt München

§ 14 MucErschliessungsbeitragS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2016.

(1) Eine Ablösung gemäß § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB ist für eine Erschließungsanlage nur insgesamt möglich.

(2) Der Betrag einer Ablösung bestimmt sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrages.

(3) Ein Rechtsanspruch auf eine Ablösung besteht nicht.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 MucErschliessungsbeitragS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 14 MucErschliessungsbeitragS? Zitiere den Wortlaut.“

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