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Zitierfest

MucErschliessungsbeitragS · Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt München

§ 13 MucErschliessungsbeitragS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2016.

Vorausleistungen gemäß § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB, auch für Teilmaßnahmen im Sinne des § 11, können bis zur Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrages erhoben werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 13 MucErschliessungsbeitragS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 13 MucErschliessungsbeitragS? Zitiere den Wortlaut.“

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