Vorausleistungen gemäß § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB, auch für Teilmaßnahmen im Sinne des § 11, können bis zur Höhe des voraussichtlich entstehenden Beitrages erhoben werden.
MucErschliessungsbeitragS · Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt München
§ 13 MucErschliessungsbeitragS
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2016.
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