Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucErschliessungsbeitragS · Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt München

§ 11 MucErschliessungsbeitragS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2016.

(1) Der Erschließungsaufwand kann gesondert erhoben werden für:

  • 1. den Erwerb der Flächen für die Erschließungsanlagen;
  • 2. die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlagen;
  • 3. die Herstellung der Fahrbahn, der Gehbahnen und der Radwege gemeinsam oder einzeln einschließlich der jeweils erforderlichen Randeinfassungen;
  • 4. die Herstellung der Grünanlagen;
  • 5. die Herstellung der Parkflächen;
  • 6. die Einrichtungen für die Entwässerung;
  • 7. die Einrichtung für die Beleuchtung.

(2) Die gesonderte Erhebung ist über die in Abs. 1 genannten Möglichkeiten hinaus auch zulässig für Teilbreiten von Straßen, Wegen und Plätzen (Längsspaltung).

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 MucErschliessungsbeitragS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 MucErschliessungsbeitragS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten