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Zitierfest

MucErschliessungsbeitragS · Erschließungsbeitragssatzung der Landeshauptstadt München

§ 10 MucErschliessungsbeitragS – Grundstücke an mehreren Erschließungsanlagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2016.

(1) Grundstücke, die von mehreren Anlagen im Sinne des Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG erschlossen werden, sind zu jeder dieser Anlagen mit 2/3 ihrer Fläche und Geschossfläche heranzuziehen.

(2) Mehrfach erschlossene Grundstücke sind bei gemeinsamer Aufwandsermittlung in einer Erschließungseinheit (§ 6) bei der Verteilung des Erschließungsaufwandes nur einmal zu berücksichtigen.

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