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Zitierfest

MucElisabethmarktS · Satzung über die Benutzung des Marktes am Elisabethplatz der Landeshauptstadt München (Elisabethmarkt-Satzung)

§ 9 MucElisabethmarktS – Veranstaltungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.07.2024.

Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MM. Die Zustimmung kann mit Auflagen verbunden sein, die einzuhalten sind. Dabei werden betriebs- oder marktfremde Veranstaltungen, in der Regel nicht gestattet.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 MucElisabethmarktS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 MucElisabethmarktS? Zitiere den Wortlaut.“

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