Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MM. Die Zustimmung kann mit Auflagen verbunden sein, die einzuhalten sind. Dabei werden betriebs- oder marktfremde Veranstaltungen, in der Regel nicht gestattet.
MucElisabethmarktS · Satzung über die Benutzung des Marktes am Elisabethplatz der Landeshauptstadt München (Elisabethmarkt-Satzung)
§ 9 MucElisabethmarktS – Veranstaltungen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.07.2024.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 MucElisabethmarktS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 9 MucElisabethmarktS? Zitiere den Wortlaut.“