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Zitierfest

MucElisabethmarktS · Satzung über die Benutzung des Marktes am Elisabethplatz der Landeshauptstadt München (Elisabethmarkt-Satzung)

§ 17 MucElisabethmarktS – Haftung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.07.2024.

(1) Die MM haften für Schäden, die im Bereich des Satzungsgebietes entstehen, nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen.

(2) Wer Anlagen und Betriebseinrichtungen auf dem Satzungsgebiet beschädigt oder zerstört, haftet nach Maßgabe dieser Satzung und der allgemeinen Bestimmungen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 17 MucElisabethmarktS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 17 MucElisabethmarktS? Zitiere den Wortlaut.“

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