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Zitierfest

MucDultChristkindlmarktS · Dult- und Christkindlmarktsatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucDultChristkindlmarktS – Erlöschen des Benützungsanspruchs

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.

Plätze und Stände, die am Tag vor Marktbeginn bis 12.00 Uhr nicht bezogen sind bzw. wieder zurückgegeben wurden, werden durch den Veranstalter direkt nachträglich besetzt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucDultChristkindlmarktS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucDultChristkindlmarktS? Zitiere den Wortlaut.“

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