Plätze und Stände, die am Tag vor Marktbeginn bis 12.00 Uhr nicht bezogen sind bzw. wieder zurückgegeben wurden, werden durch den Veranstalter direkt nachträglich besetzt.
MucDultChristkindlmarktS · Dult- und Christkindlmarktsatzung der Landeshauptstadt München
§ 6 MucDultChristkindlmarktS – Erlöschen des Benützungsanspruchs
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucDultChristkindlmarktS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 6 MucDultChristkindlmarktS? Zitiere den Wortlaut.“