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Zitierfest

MucDultChristkindlmarktS · Dult- und Christkindlmarktsatzung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucDultChristkindlmarktS – Marktplatz

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.

Das Marktgebiet für die Dulten ist der Mariahilfplatz in der Au. Das Marktgebiet für den Christkindlmarkt im Fußgängerbereich “Altstadt“ ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucDultChristkindlmarktS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucDultChristkindlmarktS? Zitiere den Wortlaut.“

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