Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucDultChristkindlmarktS · Dult- und Christkindlmarktsatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucDultChristkindlmarktS – Gegenstand der Satzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.

(1) In der Landeshauptstadt München finden jährlich drei Dulten und der Christkindlmarkt (Märkte) statt. Sie sind öffentliche Einrichtungen der Landeshauptstadt München.

(2) Die Haupttage der Dulten sind in der Regel bei der Maidult der 1. Mai, bei der Jakobi-Dult der erste Sonntag nach dem 25. Juli (dem Jakobitag), bei der Kirchweihdult der dritte Sonntag im Oktober (Kirchweihsonntag). Die genauen Markttage werden im November des Vorjahres festgesetzt und im Amtsblatt der Landeshauptstadt München veröffentlicht. Die Dulten beginnen am Samstag vor den Haupttagen und enden am neunten Tag (Sonntag) mit der Schlussstunde.

(3) Der Christkindlmarkt beginnt alljährlich am Freitag vor dem Totensonntag. Am Totensonntag bleiben die Stände geschlossen. Der Christkindlmarkt endet immer am Heiligen Abend. Die Landeshauptstadt München kann den Christkindlmarkt am 23. Dezember beenden, wenn der 24. Dezember (Hl. Abend) auf einen Sonntag fällt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucDultChristkindlmarktS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucDultChristkindlmarktS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten