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Zitierfest

MucDultChristkindlmarktS · Dult- und Christkindlmarktsatzung der Landeshauptstadt München

§ 18 MucDultChristkindlmarktS – Einweisung in den Standplatz

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.

Zur Platzeinweisung muss von allen Marktbeziehern der Zuteilungsbescheid und der Nachweis über die Zahlung der Gebühren vorgelegt werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 18 MucDultChristkindlmarktS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 18 MucDultChristkindlmarktS? Zitiere den Wortlaut.“

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