Zur Platzeinweisung muss von allen Marktbeziehern der Zuteilungsbescheid und der Nachweis über die Zahlung der Gebühren vorgelegt werden.
MucDultChristkindlmarktS · Dult- und Christkindlmarktsatzung der Landeshauptstadt München
§ 18 MucDultChristkindlmarktS – Einweisung in den Standplatz
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 18 MucDultChristkindlmarktS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 18 MucDultChristkindlmarktS? Zitiere den Wortlaut.“