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Zitierfest

MucDultChristkindlmarktS · Dult- und Christkindlmarktsatzung der Landeshauptstadt München

§ 17 MucDultChristkindlmarktS – Bewerbung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.

(1) Wer an den Märkten als Gewerbetreibender teilnehmen will (Marktbewerber), muss sich bei der Landeshauptstadt München, Referat für Arbeit und Wirtschaft, Sachgebiet Veranstaltungen, Herzog-Wilhelm-Straße 15, 80331 München, oder Referat für Arbeit und Wirtschaft, Servicezentrum Theresienwiese, Matthias-Pschorr-Straße 4, 80339 München bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres (Bewerbungsschluss) schriftlich bewerben. Maßgebend für den Zeitpunkt einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Poststempels. Die Anmeldefrist ist eine Ausschlussfrist. Bewerber mit Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können das Bewerbungsverfahren nach Satz 1 auch in elektronischer Form über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Bayern abwickeln. Art. 42 a und Art. 71 a bis 71 e BayVwVfG in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung mit der Maßgabe, dass die beantragte Genehmigung

  • - für die Maidult drei Monate,
  • - für die Jakobi-Dult sechs Monate,
  • - für die Kirchweihdult acht Monate und
  • - für den Christkindlmarkt neun Monate

nach Bewerbungsschluss gemäß Satz 1 als erteilt gilt.

(2) In der Bewerbung sind die genauen Personalien des Bewerbers, Art und Größe seines Geschäfts, der gewünschten Verkaufsfläche oder des gewünschten städtischen Verkaufsstandes sowie eine genaue Beschreibung der vorgesehenen Waren, Dienstleistungen oder Lustbarkeiten anzugeben und ein aktuelles Foto des angebotenen Sortiments vorzulegen.

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