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Zitierfest

MucDigitalratS · Digitalratssatzung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucDigitalratS – Geschäftsführung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.09.2024.

(1) Die Geschäftsführung des Digitalrats obliegt der Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist Teil der Verwaltung der Landeshauptstadt München und organisatorisch dem IT-Referat zugeordnet. Die Geschäftsstelle gewährleistet den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte des Digitalrats.

(2) Die Geschäftsstelle unterstützt den Digitalrat, insbesondere die*den Vorsitzende*n, bei der Erfüllung der Aufgaben und ist insbesondere für die Organisation der Sitzungen, den Versand der Einladungen, die Niederschrift der Sitzungen und deren Versendung sowie die Weiterleitung der Empfehlungen des Digitalrats verantwortlich.

(3) Mindestens ein*e Mitarbeiter*in der Geschäftsstelle ist bei allen Sitzungen des Digitalrats – öffentlich und nichtöffentlich – anwesend.

(4) Der Digitalrat gibt sich eine Geschäftsordnung.

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