Die*der IT-Referent*in der Landeshauptstadt München in ihrer*seiner Rolle als CDO, bei Verhinderung deren*dessen Stellvertretung, leitet den Digitalrat und vertritt ihn nach außen.
MucDigitalratS · Digitalratssatzung der Landeshauptstadt München
§ 3 MucDigitalratS – Vorsitz
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.09.2024.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucDigitalratS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 3 MucDigitalratS? Zitiere den Wortlaut.“