(1) Der Digitalrat besteht aus geborenen und gekorenen Mitgliedern.
(2) Geborenes Mitglied kraft Amtes ist die*der IT-Referent*in der Landeshauptstadt München in ihrer*seiner Rolle als Chief Digital Officer (CDO), bei Verhinderung deren*dessen Stellvertretung. Sie*er hat Antrags-, Rede- und Stimmrecht.
(3) Die gekorenen Mitglieder des Digitalrats werden für einen Zeitraum von zwei Jahren berufen und besitzen Antrags-, Rede- sowie Stimmrecht. Sie müssen im Zeitpunkt der Benennung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Der Kreis der gekorenen Mitglieder setzt sich wie folgt zusammen:
- 1. aus dem Bereich Bürgerschaftliches Engagement zwei Personen;
- 2. aus dem Bereich E- und Open Government eine Person;
- 3. aus dem Bereich Inklusion eine Person;
- 4. aus dem Bereich Kinder und Jugendliche eine Person;
- 5. aus dem Bereich Kultur zwei Personen;
- 6. aus dem Bereich LGBTIQ+ eine Person;
- 7. aus dem Bereich Migration eine Person;
- 8. aus dem Bereich Senior*innen eine Person;
- 9. aus dem Bereich Wirtschaft und Handel zwei Personen;
- 10. aus dem Bereich Wissenschaft und Lehre zwei Personen;
- 11. aus dem Bereich Wohlfahrt und Soziales zwei Personen;
- 12. aus dem Bereich Arbeitnehmer*innenvertretung eine Person;
- 13. aus dem Bereich Arbeitgeber*innenvertretung eine Person.
(4) Der IT-Ausschuss entscheidet auf Vorschlag des IT-Referats über die Berufung der gekorenen Mitglieder des Digitalrats aus den in § 2 Abs. 4 genannten Bereichen.