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Zitierfest

MucDigitalratS · Digitalratssatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucDigitalratS – Aufgaben des Digitalrats

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.09.2024.

(1) Der Digitalrat bearbeitet in der Regel nach eigenem Ermessen selbständig identifizierte Themen und Problemstellungen. Dabei hat das Gremium das gesamte digitale Umfeld Münchens mit der Digitalisierungsstrategie im Blick und soll zu strategischen sowie zu operativen Themen und Herausforderungen Empfehlungen abgeben. Dabei kann es sich um konkrete Handlungsempfehlungen, um Stellungnahmen oder um Auskünfte handeln. Zusätzlich ist der Digitalrat Impulsgeber bei der Fortschreibung der städtischen Digitalisierungsstrategie.

(2) Der Digitalrat unterstützt ferner die Kommunikation zwischen Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung bezüglich der Digitalisierung in der Landeshauptstadt München und ermöglicht eine öffentliche und fachliche Diskussion über Ziele und Kriterien der Digitalisierung innerhalb der Stadtgesellschaft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucDigitalratS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucDigitalratS? Zitiere den Wortlaut.“

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