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Zitierfest

MucDaglfingerRennplatzVO · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Rennplatz Daglfing (Daglfinger Rennplatzverordnung)

§ 2 MucDaglfingerRennplatzVO – Verhalten auf dem Rennplatz Daglfing

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.12.2016.

(1) Auf dem Rennplatz hat sich jede Besucherin bzw. jeder Besucher so zu verhalten, dass niemand gefährdet oder geschädigt wird.

(2) Den Besucherinnen bzw. Besuchern des Rennplatzes ist es insbesondere nicht erlaubt:

  • a) Bereiche zu betreten, die nicht für den Besucheraufenthalt vorgesehen sind; die Rennbahn darf nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Rennleitung betreten werden;
  • b) die Umzäunung des Rennplatzes oder Umzäunungen innerhalb des Rennplatzes zu übersteigen;
  • c) sich auf die Umzäunungen der Rennbahn zu setzen;
  • d) die Tribünenbänke zu besteigen, auf den Tribünenaufgängen oder zwischen den Sitzreihen zu stehen oder zu sitzen;
  • e) Gegenstände auf die Rennbahn oder in die Publikumsbereiche zu werfen;
  • f) sperrige Gegenstände (z.B. Leitern, Hocker, Kisten, größere Koffer) mitzuführen;
  • g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder den Rennplatz in anderer vermeidbarer Weise, insbesondere durch Wegwerfen von Sachen zu verunreinigen.

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