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Zitierfest

MucClearinghaeuser-BenutzungS · Clearinghäuser-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucClearinghaeuser-BenutzungS – Auskunftspflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2025.

(1) Die Benutzer*innen sind verpflichtet, der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Abteilung Unterkünfte – Planung und Betrieb

  • 1. alle Tatsachen anzugeben, die für den Vollzug der Satzung erheblich sind, insbesondere Auskunft zu geben über Arbeits-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse,
  • 2. Änderungen in den unter Nr. 1 genannten Punkten unverzüglich mitzuteilen,
  • 3. zum Nachweis Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen Beweisurkunden vorzulegen, erforderlichenfalls der Erteilung von Auskünften durch Dritte zuzustimmen.

(2) Den Benutzer*innen kann zur Erteilung der Auskünfte eine Frist gesetzt werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucClearinghaeuser-BenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucClearinghaeuser-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“

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