(1) Die Benutzer*innen sind verpflichtet, der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Abteilung Unterkünfte – Planung und Betrieb
- 1. alle Tatsachen anzugeben, die für den Vollzug der Satzung erheblich sind, insbesondere Auskunft zu geben über Arbeits-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse,
- 2. Änderungen in den unter Nr. 1 genannten Punkten unverzüglich mitzuteilen,
- 3. zum Nachweis Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen Beweisurkunden vorzulegen, erforderlichenfalls der Erteilung von Auskünften durch Dritte zuzustimmen.
(2) Den Benutzer*innen kann zur Erteilung der Auskünfte eine Frist gesetzt werden.