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Zitierfest

MucClearinghaeuser-BenutzungS · Clearinghäuser-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucClearinghaeuser-BenutzungS – Zuständigkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2025.

Die Clearinghäuser werden von der Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Abteilung Unterkünfte – Planung und Betrieb verwaltet.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucClearinghaeuser-BenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucClearinghaeuser-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“

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