Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucClearinghaeuser-BenutzungS · Clearinghäuser-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 13 MucClearinghaeuser-BenutzungS – Beseitigung von Schäden

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2025.

Wer durch Beschädigung, Verunreinigung, Einbringung von Sachen oder in sonstiger Weise im Bereich des Clearinghauses einen satzungswidrigen Zustand herbeigeführt hat, muss diesen ohne Aufforderung auf seine Kosten unverzüglich beseitigen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 13 MucClearinghaeuser-BenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 13 MucClearinghaeuser-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten