(1) Auf Wunsch des Bezirksausschusses werden die zu behandelnden Themen in der Einladung schwerpunktmäßig aufgeführt.
(2) Die Tagesordnung wird von der Stadt im Benehmen mit dem Bezirksausschuss festgelegt.
(3) Das Wort wird in der Reihenfolge des Eingangs der Wortmeldungen erteilt. Der Versammlungsleiter kann die vorliegenden Wortmeldungen und Anträge nach Themengruppen geordnet aufrufen und zur Abstimmung stellen. Der Versammlungsleiter, der Bezirksausschussvorsitzende oder ein von ihm benanntes Bezirksausschussmitglied, die Vertreter der Verwaltung sowie der Aufsichtsbehörde können nach jedem Diskussionsredner das Wort ergreifen. Das gilt auch für den Vertreter der Polizeibehörde in Polizeiangelegenheiten.
(4) Über eine Beschränkung der Redezeit entscheidet die Bürgerversammlung auf Antrag des Versammlungsleiters oder eines stimmberechtigten Versammlungsteilnehmers. Eine Beschränkung der Redezeit auf weniger als 5 Minuten ist nicht zulässig.