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Zitierfest

MucBuergerbegehrenBuergerentscheideS · Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Landeshauptstadt München und in den Stadtbezirken (Bürgerbegehren- und BürgerentscheideS)

§ 4 MucBuergerbegehrenBuergerentscheideS – Ratsbegehren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2021.

Der Stadtrat kann über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt München unabhängig von einem Bürgerbegehren die Durchführung eines Bürgerentscheids beschließen (Ratsbegehren).

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