Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucBuergerbegehrenBuergerentscheideS · Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Landeshauptstadt München und in den Stadtbezirken (Bürgerbegehren- und BürgerentscheideS)

§ 28a MucBuergerbegehrenBuergerentscheideS – Sonderregelung für das Jahr 2021

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2021.

Abweichend von § 13 Abs. 2 Nr. 1 können im Jahr 2021 auf entsprechenden Beschluss des Stadtrats der Landeshauptstadt München hin, Bürgerentscheide als reine Briefabstimmung durchgeführt werden. In diesem Fall finden die vorstehenden Regelungen, die sich auf Abstimmungen in Abstimmungsräumen beziehen, keine Anwendung.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 28a MucBuergerbegehrenBuergerentscheideS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 28a MucBuergerbegehrenBuergerentscheideS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten