(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Landeshauptstadt München und in den Stadtbezirken vom 27.11.2002 (MüABI. 2003, S. 13), zuletzt geändert durch Satzung vom 24.04.2014 (MüABI. S. 469), außer Kraft.
(3) § 28a dieser Satzung tritt mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft.