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Zitierfest

MucBuergerbegehrenBuergerentscheideS · Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Landeshauptstadt München und in den Stadtbezirken (Bürgerbegehren- und BürgerentscheideS)

§ 28 MucBuergerbegehrenBuergerentscheideS – Weitere Durchführungsbestimmungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2021.

Soweit gesetzlich und in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, sind in Zweifelsfällen darüber hinaus die sonstigen Bestimmungen des GLKrWG und der GLKrWO sinngemäß anzuwenden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 28 MucBuergerbegehrenBuergerentscheideS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 28 MucBuergerbegehrenBuergerentscheideS? Zitiere den Wortlaut.“

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