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Zitierfest

MucBuergerbegehrenBuergerentscheideS · Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in der Landeshauptstadt München und in den Stadtbezirken (Bürgerbegehren- und BürgerentscheideS)

§ 10 MucBuergerbegehrenBuergerentscheideS – Abstimmungstag

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2021.

(1) Der Stadtrat legt den Tag der Abstimmung (§ 2 Abs. 3) fest.

(2) Die Abstimmung dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

(3) Der Stadtrat kann am selben Tag auch mehrere Bürgerentscheide zulassen. Betreffen mehrere Bürgerentscheide den gleichen Gegenstand, sollen sie nach Möglichkeit am gleichen Tag stattfinden.

(4) Bei der Festsetzung des Abstimmungstages ist Art. 10 GLKrWG zu beachten.

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„Was regelt § 10 MucBuergerbegehrenBuergerentscheideS? Zitiere den Wortlaut.“

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